08.03.2011, 16:05 Uhr
Wenn wegen des angekündigten Bahnstreiks ein Zugausfall absehbar ist, dürfen sich manche Urlauber mit "Rail & Fly"-Tickets die Taxikosten zum Flughafen erstatten lassen. Das gelte zumindest dann, wenn ihr Veranstalter "Rail & Fly" als eigene Leistung bewirbt, erklärte der Reiserechtler Prof. Ernst Führich von der Hochschule Kempten. In diesem Fall sei der Veranstalter laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für den Leistungsträger verantwortlich (Az.: Xa ZR 46/10). Am Montag hatte die Gewerkschaft GDL unbefristete Lokführerstreiks in Deutschland angekündigt. Ob und wann sie den Personenverkehr betreffen, war am Dienstag allerdings noch unklar.
Der Veranstalter hafte in solchen Fällen für den Ausfall oder die Verspätung eines Zugs zum Flug. Er müsse dann "sämtliche angemessenen und notwendigen Ersatzbeförderungen übernehmen", sagte Führich - und auch eine Übernachtung im Hotel bezahlen, falls der Urlauber seinen Flug verpasst. Aus rechtlichen Gründen möchte Führich gegenüber t-online.de keine Veranstalter nennen. Er geht jedoch davon aus, dass wenn im Pauschalreisepaket ein Zug-zum-Flug-Ticket inkludiert ist, nicht von einer "vermittelten Fremdleistung" auszugehen ist. Solche Kunden hätten also einen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Solche inkludierten Tickets bietet etwa die TUI oder Rewe-Touristik für viele ihrer Pauschalreisen an. Dies gelte laut Führich "auch für andere Reiseveranstalter, die nicht differenzieren". Bietet der Veranstalter "Rail & Fly" dagegen nicht offen als seine eigene, sondern nur als "vermittelte Fremdleistung" an, haftet er laut Führich nicht. Das Taxi zum Flughafen müssen Reisende in diesem Fall selbst bezahlen.
Rail & Fly - Mit dem Zug zum Flug reisen
Weniger klar ist die Rechtslage für Touristen, die ihre Urlaubsreise und ihr Zugticket unabhängig voneinander gebucht haben. Die Bahn betrachtet einen Streik als höhere Gewalt. Das würde bedeuten, dass die Fahrgastrechte nicht gelten: Fährt der Zug nicht oder zu spät zum Flughafen, hat der Urlauber Pech gehabt. Er kann nur die an diesem Tag gültige Bahnfahrkarte zurückgeben und sich den Preis erstatten lassen. Prof. Führich dagegen betrachtet einen Streik als "Betriebsrisiko". Die Lokführer seien Beschäftigte der Bahn selbst. Das Verschulden sei damit nebensächlich, und die Bahn habe Ausfälle und Verspätungen zu verantworten. Der Reisende habe also nicht nur Anspruch auf die Fahrgastrechte, sondern auch auf Schadenersatz für die Folgekosten. Das heißt, die Bahn müsste die Kosten für das Taxi zum Flughafen übernehmen, argumentierte Führich. Die Fahrgastrechte regeln, dass Bahnreisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten, wenn ihr Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt. Ab einer Verspätung von 120 Minuten bekommen sie die Hälfte erstattet. Für Zeitfahrkarten gibt es spezielle Regelungen.
Quelle: mro , dpa-tmn
ego schrieb:
am 13. März 2011 um 20:38:52
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streik
das Gehalt der Besserverdienenden kürzen und den Geringverdienenden aufschlagen. Dann verdienen sie gleich und können mit vereinten
Kräften die Fehlzeiten wieder reinholen.Ach so. die Fahrpreise senken hab ich vergessen.
Ne noch besser, ich fahr weiter Auto
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Peter schrieb:
am 13. März 2011 um 20:34:04
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Bahnstreik
Ich werde meine Bahncard nicht mehr verlängern. Dieses Dauertheater mit
der Bahn reicht mir. Ich fliege oder fahre Auto, weil ich
einfach mein Geld
nicht mehr bei diesem Mistladen abliefern will. Man kann sich auf nichts
mehr verlassen oder planen. Am Mittwoch wollte ich z.B. mit der Bahn zum
Flieger. Jetzt muß ich das Auto nehmen, weil ich mich auf den Zug verlassen
kann. Ich will mit denen nicht mehr.
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Nora schrieb:
am 13. März 2011 um 15:30:19
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Bahnstreik
Wenn jemand die Allgemeinheit schädigt, ist kriminell. Die "GdL" schädigt die Allgemeinheit. Die GdL weiß das und hat deshalb
schon Ihre Internetseite abgeschaltet.
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