08.03.2012, 11:23 Uhr | Marc Reisner, srt
Na toll, der erste Feiertag des Jahres 2012 brachte gleich einen Reinfall: Neujahr fiel auf einen Sonntag - das war nichts mit einem verlängerten Wochenende nach der Silvesterfeier. Wir sagen, wann es sich lohnt, Brücken zu schlagen - auch in unserer Übersicht.
Ostern fällt 2012 auf den 6. bis 9. April. Und dann bietet sich erstmals ein klassischer Brückentag an: Wer den 30. April freinimmt, der kommt inklusive Tag der Arbeit am 1. Mai auf ein Vier-Tage-Wochenende, mit drei Urlaubstagen mehr lassen sich neun freie Tage genießen. Ganz ähnlich sieht es zu Christi Himmelfahrt aus: Mit einem Urlaubstag am 18. Mai kann man zum Beispiel herrliche vier Tage in Paris, London oder Rom verbringen. Auch dann gilt: Mit vier Tagen weniger auf dem Ferienkonto sind neun freie Tage am Stück drin.
Pfingstmontag fällt 2012 auf den 28. Mai. Wenn das Wetter mitspielt, lässt sich aus vier Urlaubstagen eine schöne Frühsommerwoche zum Beispiel auf Mallorca machen. Es folgt Fronleichnam - allerdings nur für die Bewohner von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland sowie in einzelnen Gemeinden in Sachsen und Thüringen. Die freuen sich über einen freien Donnerstag (7. Juni) und überbrücken den Freitag.
Maria Himmelfahrt am 15. August fällt für viele Bundesbürger mitten in die Ferienzeit. Da ist der Wochentag - diesmal ist es ein Mittwoch - fast egal. Immerhin: Bei der Abrechnung sparen Urlaubshungrige so einen Tag. Ein Mittwoch ist auch der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Wen es noch einmal in die Sonne zieht, der kommt mit jeweils zwei frei genommenen Tagen (1./2. Oktober oder 4./5. Oktober) auf eine Fünf-Tage-Strecke. Das reicht locker für einen Trip in wärmere Gefilde. Und noch ein Mittwoch im Oktober ist Feiertag: der 31. Den Reformationstag feiern die überwiegend evangelischen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch hier ist mit zwei Urlaubstagen (29./30. Oktober oder 1./2. November) eine nette Kurzreise machbar. Besser überbrücken können die Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland den 1. November, Allerheiligen. Mit einem geopferten Tag am 2. November ergeben sich vier freie Tage. Der nächste Feiertag am 21. November ist wieder ein Mittwoch. Allerdings rächt sich, dass der Buß- und Bettag 1995 abgeschafft wurde - außer in Sachsen. Dort können Arbeitnehmer nach bekanntem Muster aus zwei Urlaubstagen fünf freie Tage am Stück machen.
Bleibt die große Frage: Wie viele Urlaubstage muss ich mir für die Zeit "zwischen den Jahren" aufheben? Da sieht es 2012 gut aus, denn mit nur zwei Urlaubstagen am 27. und 28. Dezember kommt eine schöne Auszeit von immerhin elf freien Tagen zusammen - wenn der Arbeitgeber mitspielt. Denn offiziell sind der Heilige Abend und Silvester Werktage. Wenn also Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen, müssen auch diese beiden Tage gegen Urlaubsansprüche aufgerechnet werden. In einigen Unternehmen und Behörden gelten der 24. und der 31. Dezember als halbe Arbeitstage.
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Quelle: srt
Familie schrieb:
am 2. Januar 2012 um 21:15:29
(25)
(30)
haben
Man muß nicht unbedingt eine Familie haben. Aber als Verantwortlicher sollte man schon für seinen Betrieb rund um die Uhr dasein. Ich
kann mir das nicht leisten, sogenannte Brückentage zu nehmen. Ich muß schauen das meine Arbeitnehmer nach den Brückentagen Arbeit haben.
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Arbeitnehmer schrieb:
am 2. Januar 2012 um 21:13:20
(35)
(27)
Brückentage
An alle Arbeiitgeber : Ich habe kein bisschen Verständniss füer eure Argumente. Von wegen ich mache meinen Laden dicht und
sage meinen Arbeitern ihr könnt doch an Brückentagen arbeiten. Wenn ihr aber andereseits die ganzen Gewinne dank euren Arbeitern erwirtschaftet sagt Ihr auch nicht Ich habe dieses Jahr mehr Gewinn gemacht als geplant deswegen könnt Ihr mehr Geld haben.
Meine Meinung nach kriegt ihr den Hals nicht voll .Ihr seid einfach Gierig nach mehr Geld egal wie . 2011 wart ihr leise
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Risiko schrieb:
am 2. Januar 2012 um 21:11:19
(25)
(14)
Rechnung
Als Arbeitgeber arbeite ich auf eigene Rechnung und Risiko. Das ist ein kaufmännischer Grundsatz. Ich kann mir nicht erlauben mit
solchen Dummheiten zu spekulieren. Das bin ich meinen Mitarbeitern schuldig. Ich habe verantwortung gegenüber meinen Mitarbeiter und das zählt.
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