Den Resturlaub am Strand verbringen (Foto: Fabian v. Poser/srt)Rapide geht es auf Silvester zu. Im Feiertagsstress denkt kaum noch jemand an ein wichtiges Datum in Sachen Urlaub. Dabei ist die Frist zum 31. Dezember wichtig für alle, die noch Urlaubstage für 2009 übrig haben. Und bei aller Spontaneität muss auch ein Kurztrip geplant und gebucht werden. Aber es gibt doch kaum etwas Schöneres, als in der kalten Jahreszeit in die Sonne zu fliegen oder einen Skiurlaub zu genießen.
Ein spontaner Trip zu einem weit entfernten Weihnachtsmarkt? Oder kurz vor dem Feiertagen noch einen Wellness-Trip einlegen? Aber ja doch! Das Bundesurlaubsgesetz ist eindeutig: "Der Urlaubsanspruch verfällt am Ende des Jahres. "Wer noch nicht verbrauchte Tage auf seinem Urlaubskonto hat, der sollte rechtzeitig in die Ferien gehen." Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber sind Angestellte auf der sicheren Seite, denn entweder sie haben tatsächlich noch frei, oder der Chef sagt nein. Bei "nein" kann aber der Anspruch ins nächste Jahr übertragen werden.
Arbeitsrecht:
Stichtag 31. Dezember
Vorsicht: Auch bei "dringenden betrieblichen Gründen" - etwa einer Urlaubssperre - verfällt der Urlaub zum 31. März endgültig. Das gilt ebenfalls bei "dringenden persönlichen Gründen"; hier kommen etwa schwere Krankheiten naher Angehöriger in Betracht. Das Verfallsdatum gilt auch dann, wenn man mit der Geschäftsleitung anderes vereinbart hat. Hintergrund für die harten Regeln: Der Urlaub soll dazu genutzt werden, sich zu erholen - und das im entsprechenden Kalenderjahr. Durch Aufsparen oder Ansammeln geht dieser Zusammenhang verloren - und damit der eigentliche Grund für den Urlaub.
Arbeitsrecht: Wann der Chef Sonderurlaub gewähren muss
Anfang des Jahres in die Sonne fahren
Allerdings gibt es Ausnahmen. So kann der Urlaub auch dann mit ins Jahr 2010 gerettet werden, wenn der Arbeitgeber das in den Vorjahren geduldet hatte. Und wer krank war und deshalb keine Ferien antreten konnte, der darf diesen Urlaub ebenfalls im ersten Quartal nachholen. Also lohnt sich das Nachfragen - immerhin können mit geschickter Kombination eines Wochenendes mitunter sieben oder zehn freie Tage zusammenkommen. Da lohnt sich Anfang des Jahres ein Trip auf die Kanaren oder sogar eine Wochentour auf dem Kreuzfahrtschiff.
Mindesturlaub nehmen
Geld statt Urlaub - geht das? Nein, sagt der Gesetzgeber. Denn es gibt einen Mindesturlaub von 20 Tagen bei wöchentlich fünf Arbeitstagen, bei sechs Arbeitstagen pro Woche sind es 24 Tage. Ein Ausgleich in bar ist nur für Urlaub möglich, der diese Mindestdauer übersteigt. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Arbeitnehmer aus einer Firma ausscheidet, kann er sich die restlichen Urlaubstage auszahlen lassen - denn erholen muss er sich für den alten Chef ja dann nicht mehr. #