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Bahnreisen

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Erstattungen bei der Bahn

Entschädigung

Ist ein Zug verspätet oder fällt aus, hat der Reisende Anspruch auf Entschädigung. Erreicht der Fahrgast sein Ziel mindestens eine Stunde zu spät, muss das Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Auf Wunsch muss die Bahn die Entschädigung bar auszahlen. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort: Ist also ein erster Zug nur fünf Minuten verspätet und kommt ein Bahnkunde durch einen dann verpassten Anschlusszug über eine Stunde später am Zielort an, erhält er eine Entschädigung. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Bahngesellschaft eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.


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