17.02.2012, 12:37 Uhr
Sicht aus einem Kontrollturm: Der Frankfurter Flughafen ist das größte Luftdrehkreuz Deutschlands. (Foto: dpa)
Eine Horrorvision für jeden Urlauber: Mit gepackten Koffern am Airport zu stehen, während der gebuchte Flug auf sich warten lässt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: ein Fluglotsenstreik, ein Defekt an der Maschine oder Unwetterwarnungen. Die Folge: Verspätungen oder gar Flugausfälle. Spätestens dann stellen Sie sich die Frage, wie es um Ihr Reiserecht steht: Bekommen Sie Schadensersatz, wenn der gebuchte Flug ganz ausfällt oder sich verspätet? Wo gibt es aktuelle Informationen? Wird eine Übernachtung am Flughafen bezahlt? Damit Sie nicht völlig unvorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Tipps für Flugreisende zusammengestellt.
1. Wo finde ich aktuelle und zuverlässige Informationen über Ausfälle und Verspätungen?
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
2. Wann kann ich einen Flug stornieren oder umbuchen?
Einen wegen eines Streiks gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.
3. Welche Ansprüche habe ich bei Verspätungen?
Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit zwei Stunden gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
4. Habe ich Ansprüche auf Schadensersatz?
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand - und zahlen eine Entschädigung dann nicht.
Hotlines von Fluggesellschaften:
- Lufthansa: 01805/805805
- Air Berlin: 01805/737800
- Condor: 01805/767757
- Tuifly: 01805/090150
- Germanwings: 0900/1919100 (99 Cent pro Minute)
- Air France: 01805/830830
- British Airways: 01805/266522
- Iberia: 01805/442900
- SAS: 01805/117002
- Singapore Airlines: 069/7195200
- Emirates: 0699/45192000
- United Airlines: 069/50070387
Hotlines von Veranstaltern:
- Tui: 01805/884266
- Neckermann: 01805/336681
- Alltours: 0203/3636360
- Dertour: 01805/337666
- FTI: 01805/384500
- L'Tur: 00800/21212100 (kostenlos)
- Schauinsland-Reisen: 0203/994050
- ITS: 01805/670130
- Tjaereborg: 01805/670140
- Jahn: 01805/670120
Quelle: dpa-tmn , AFP , t-online.de
Mai-Ling schrieb:
am 17. Februar 2012 um 15:13:50
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(0)
Fluglotenstreiik: Was tun....
zu Lotse-12/2: Sehr guter Vorschlag, lasst die doch Streiken bis denen die Kohlen ausgehen, was ein kleiner
Haufen (von ihren Bonzen aufgestiftet)
anrichten können zeigt ja jetzt wieder Ffm. bis zu 70% Erhöhung fordern, haben die noch alle oder fühlt sich dieser kleine Deckhaufen so stark!
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Lotse-12/2 schrieb:
am 11. August 2011 um 11:38:21
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Streik
Bin selbst Lotse bei der Luftwaffe, verdiene erheblich weniger als Privatlotse.
Warum setzt man nicht Militärlotsen ein, Ginge am
Anfang vielleicht etwas landsaner, aber es ging. Könnten damit die Gehälter der Lotse verringern.
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