04.12.2009, 17:10 Uhr
Zweimal im Jahr aktualisiert die EU-Kommission ihre Schwarze Liste der Flugunternehmen, die in Europa Flugverbot haben. In der neuesten Version erteilt die EU allen Airlines aus Dschibuti, der Republik Kongo und São Tomé und Príncipe Flugverbot. Für einige Unternehmen gibt es aber auch Lockerungen.
Neu in die Liste nahm die EU-Kommission alle Fluggesellschaften auf, die in Dschibuti, der Republik Kongo und São Tomé und Príncipe zugelassen sind, weil Sicherheitsmängel bei der Beaufsichtigung durch die Luftfahrtbehörden dieser Länder festgestellt wurden. Dafür stellte die Kommission erhebliche Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde Angolas und der Fluggesellschaft TAAG Angola Airlines bei der schrittweisen Behebung von Sicherheitsmängeln fest. TAAG darf daher die Zahl der Flugzeuge erhöhen, die für Flüge nach Portugal eingesetzt werden.
Drei in der Ukraine zugelassene Fluggesellschaften wurden dagegen von der Liste gestrichen: Den Gesellschaften Ukraine Cargo Airways und Volare ist das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) entzogen worden; nach Vorlage bestimmter Informationen der ukrainischen Behörden wurde die Gesellschaft Motor Sich ebenfalls von der Liste gestrichen. Eine vierte Fluggesellschaft, Ukrainian Mediterranean Airlines, darf den Betrieb mit einem Flugzeug wieder aufnehmen. Dies sei laut EU-Kommission das Ergebnis eines erfolgreichen Ortstermins der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Beteiligung zweier Mitgliedstaaten, bei dem die von den Fluggesellschaften erzielten Verbesserungen in der Ukraine überprüft wurden.
In der Schwarzen Liste der Gemeinschaft sind jetzt fünf Fluggesellschaften erfasst, für die Flugverbot in der Europäischen Union gilt: Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Air West aus dem Sudan, Ariana Afghan Airlines aus Afghanistan, Siem Reap Airways International aus Kambodscha und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda. Außerdem sind alle Fluggesellschaften aus 15 bestimmten Ländern, insgesamt 228 Gesellschaften, mit einem Flugverbot belegt: Angola (ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien, Kasachstan (ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Swasiland. Für den Flugbetrieb von acht Fluggesellschaften gelten Beschränkungen und Auflagen: TAAG Angola Airlines, Air Astana aus Kasachstan, Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Bangladesh, Air Service Comores und Ukrainian Mediterranean Airlines aus der Ukraine.
Quelle: t-online.de
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