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Flugsicherheit: Messer dürfen ins Flugzeug!

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Messer dürfen ins Flugzeug!

03.11.2011, 15:02 Uhr | K. Seitz

Vorsicht bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen! (Quelle: imago)

Vorsicht bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen! (Quelle: imago)

Endlich ist der wohlverdiente Urlaub gebucht und der eingestaubte Koffer aus dem Keller geholt, da stellt sich die Frage. "Was darf eigentlich noch ins Handgepäck und was darf in den Koffer?" Fragen über Fragen und im Regel-Wirrwarr fällt es sogar Reiseprofis schwer durchzublicken. Was am einen Flughafen für eine Verhaftung sorgen kann, wird am anderen einfach durchgewunken. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und erläutern Ihnen die wichtigsten Regeln.

Die Frage mit dem Messer

Es geht schon mit der "Messerregel" im Flugzeug los: Intuitiv würden Reisende vermutlich gar nicht auf die Idee kommen, mit einem Taschenmesser im Handgepäck durch die Kontrolle marschieren zu wollen. Doch laut EU-Verordnung sind jedoch nur "Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm" oder "Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen" verboten. Das heißt, Messer mit einer kürzeren Klinge dürften kein Problem sein. Und auch Einwegrasierer sind erlaubt. Doch einige Flughäfen, wie beispielsweise der Flughafen München oder der Flughafen Hahn, weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, dass "spitze Gegenstände aller Art" verboten sind. Auch auf der Seite des Flughafens in Stuttgart heißt es: "Spitze und scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren, Nagelfeilen (...) dürfen nicht im Handgepäck mitfliegen!".

Die Erklärung für den "Messer-Wiederspruch"

Stefanie Harder, Sprecherin des Flughafens Hamburg, führt diese Widersprüche auf praktische Überlegungen der Flughäfen zurück. Bei der Handgepäckkontrolle gebe es immer wieder lange Schlangen. Um zu vermeiden, dass es dort Diskussionen über die Länge einer Klinge gibt, werde geraten, grundsätzlich keine spitzen und scharfen Gegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen. "Im Zweifelsfall steht Ihnen möglicherweise ein Bundesbeamter gegenüber, der den Gegenstand einkassiert." Und dieser Beamte habe das letzte Wort. Die Flughäfen versuchten, solche Konfliktsituationen zu vermeiden. Fazit: Lieber das Taschenmesser im Koffer transportieren.

Feuerzeug - ja oder nein?

Raucher kennen das Problem: "Darf ich ein Feuerzeug mitnehmen oder doch lieber Streichhölzer? Und müssen sie in den Koffer?" Die EU-Liste gibt hierzu keinerlei Informationen. Auf der Internetseite des Flughafens in Frankfurt am Main ist allerdings Folgendes zu lesen: "Gemäß der internationalen Gefahrgutvorschriften darf pro Passagier nur ein Gasfeuerzeug mitgeführt werden. Dieses muss am Körper befördert werden. Der Transport im Hand- oder im aufgegebenen Gepäck ist nicht erlaubt. (...) Benzin- und Sturmfeuerzeuge wie beispielsweise der Marke Zippo dürfen überhaupt nicht im Flugzeug transportiert werden." Sicherlich sind schon Passagiere mit mehr Feuerzeugen durch die Kontrolle gekommen, darauf sollte man sich allerdings vor allem bei Überseeflügen besser nicht verlassen.

Schwer zu verstehende Richtlinien

Und die Streichhölzer? Fraport hierzu "Gemäß der internationalen Gefahrgutvorschriften darf pro Person nur eine Schachtel Streichhölzer am Körper befördert werden. Der Transport im Hand- oder Reisegepäck ist nicht erlaubt." Aha! Die IATA (Internationale Flug-Transport-Vereinigung) macht es den Reisenden mit ihrer Tabelle allerdings gleich wieder schwer. Dieser ist zu entnehmen, dass Streichhölzer und ein Feuerzeug zwar zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, sich aber weder im aufgegebenen noch im Handgepäck befinden dürfen.
Auch Flughäfen stellen den Passagieren Informationen zur Verfügung. So steht auf der Internetpräsenz des Flughafen Hahn "Zippo- und sonstige Benzinfeuerzeuge, etc. dürfen nicht befördert werden". Heißt: Gasfeuerzeug erlaubt. Fazit: Also, einfach ein Gasfeuerzeug mit ins Handgepäck. Im schlimmsten Falle landet es in der Mülltonne.

Unklarheiten auch bei Batterien

Eine Kamera, drei Wochen Urlaub, vier Ersatzbatterien. In den Rucksack oder in den Koffer? Auch diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Auf der EU-Verbot-Liste sind Batterien nicht genannt, allerdings gibt es Airlines, die auf ihrer Seite ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur eine bestimmte Anzahl an Ersatzbatterien mitgeführt werden darf. Diese sollen entweder originalverpackt oder mit abgeklebten Kontakten mitgeführt werden, damit keine Funkenbildung auftreten kann. IATA schreibt hierzu: "Lithium – Ionen – Batterien mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100 Wh, aber höchsten 160 Wh für elektronische Gegenstände. Nicht mehr als zwei Ersatzbatterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Geräte, die solche Batterien enthalten, können sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck sein." Fazit: Also ist auch hier bei Überseeflügen wieder Vorsicht geboten. Besser nur die erlaubten zwei Ersatzbatterien mitführen und notfalls vor Ort Ersatz kaufen.

Flüssigkeiten, Flüssigkeiten

Vielflieger kennen das: Am Heimatflughafen noch schnell die Wasserflasche vor der Kontrolle abgepumpt und vor dem Rückflug im Easy-Going-Modus überhaupt nicht gemerkt, dass die Flasche Cola bis ins Flugzeug hinein ein treuer Begleiter war und sich niemand beschwert hat. Die EU-Flüssigkeitenregel ist mittlerweile bekannt: Einen verschließbaren Klarsichtbeutel mit höchstens zehn Behältern, die wiederrum höchstens 100 Milliliter fassen dürfen an der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck nehmen und einzeln vorzeigen. Wer vergisst, den Beutel aus der Tasche zu nehmen hält die Kontrolle und somit andere Passagiere auf. Der IATA-Tabelle ist zu entnehmen, dass "alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen mit mehr als 24 Vol. % aber nicht mehr als 70 Vol. % Alkohol, in Behältern von weniger als 5 Liter pro Person", im aufgegebenen und im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Kein Wunder, dass Passagiere hier auch nicht mehr durchblicken. Fazit: Genau auf die Freimengen achten und nur das Nötigste mit ins Handgepäck nehmen.

Der unsichere Passagier

Das Regel-Chaos ist enorm, zumal auch noch die Airlines mit speziellen Bestimmungen mitmischen. Es gibt die EU-Verordnungen und die internationalen IATA-Vorschriften. Im Zweifelsfall sitzt der Sicherheitsbeamte am Flughafen am längeren Hebel. Also: Bei Unsicherheiten am besten direkt mit der Airline in Kontakt treten.

Weitere Informationen:

Liste der verbotenen Gegenstände im Flugzeug nach EU-Verordnung als pdf
Liste der verbotenen Gegenstände im Flugzeug nach IATA als pdf
Bundesministerium des Inneren: Verbotene Gegenstände bei Flugreisen
Frankfurt Airport: Liste der verbotenen Gegenstände
Hamburg Airport: Überblick über die Mitnahme von Gegenständen
München Airport: Überblick über die Sicherheitsprüfung
Flughafen Hahn Airport: Gepäckhinweise
Stuttgart Airport: Gepäckbestimmungen
Köln Bonn Airport: Sicherheitsbestimmungen - allerdings funktioniert der Link zu "verbotenen Gegenständen bei Flugreisen" nicht
Düsseldorf Airport Sicherheitsbestimmungen

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Quelle: dpa-tmn

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