19.11.2010, 12:15 Uhr
Ein Flugzeug von Germanwings. (Foto: imago)
Da geht beim Flug etwas schief, der Passagier hat das Recht auf eine Erstattung und dann das: ein umständliches Formular mit sieben Seiten. Ist das nicht reine Schikane? Der Billigflieger Germanwings darf Kunden nun nicht mehr mit aufgeblähten Antragsformularen und Gebühren davor abschrecken, eine Erstattung von Steuern und Flughafengebühren zu fordern. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Fluggesellschaft entschieden, wie der Verband mitteilte. Die Richter hätten Germanwings untersagt, die strittigen Formulare und eine Gebührenklausel weiter zu verwenden (Urteil des LG Köln vom 28.10.2010, Az. 31 O 76/10 - nicht rechtskräftig).
"Der Billigflieger schikanierte seine Kunden mit einem besonders umständlichen Erstattungsverfahren und unzumutbaren Formularen", sagte vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe. Den siebenseitigen Erstattungsantrag hätten sich Kunden aus dem Internet herunterladen, ausdrucken, per Hand ausfüllen und ungeknickt mit sämtlichen Original-Reiseunterlagen per Post an die Airline schicken sollen. Germanwings habe zu diesem Zweck außerdem ein teures Einschreiben mit Rückschein empfohlen und 5,50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person verlangt. Nach Auffassung des Landgerichts Köln sei dieses Verhalten wettbewerbswidrig, und die Gestaltung des Formulars stelle einen "erheblichen Lästigkeitsfaktor" dar. Die Vielzahl der Erfordernisse sei ein belastendes, unverhältnismäßiges Hindernis für den Verbraucher, der seine Rechte gelten machen möchte.
Im Formular verlangte Germanwings dem Verband zufolge detaillierte und größtenteils überflüssige Angaben zu allen mitreisenden Personen: neben Anschrift, Telefon-, Handy- und Fax-Nummer zum Beispiel Sitzplatz, Sitzreihe, die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und die Versicherungsnummer einer eventuell abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung. Insgesamt wollte Germanwings mehr als 50 Angaben pro Person. Das Formular musste vollständig ausgefüllt und zudem noch von allen Mitreisenden unterzeichnet werden. Die Rechtslage ist laut vzbv eindeutig: Tritt ein Kunde seinen gebuchten Flug nicht an, muss die Fluggesellschaft die im Voraus gezahlten Steuern und Flughafengebühren erstatten. Denn diese Kosten fielen gar nicht an, wenn der Kunde nicht mitfliegt. Da kaum eine Fluggesellschaft das Geld von sich aus erstatte, müssten Verbraucher das Geld zurückfordern.
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Quelle: dapd
Theko schrieb:
am 21. November 2010 um 11:58:14
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Germanwings-Formulare
Das macht doch nichts, daß Germanwings Gesetze und Vorschriften ignoriert. Ich ignoriere ja auch Vorschriften von
Germanwings. Das macht richtig Spass, sich genau so ungehobelt zu Benehmen. Das ganze sollte man sportlich Sehen.
Wie Du mich, so ich Dich. Da kann man mal so richtig aus sich Herausgehen. Vielleicht mal nebens Klo ........ usw.
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Thomy schrieb:
am 21. November 2010 um 11:21:40
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Billigflüge
Das rentiert sich ja richtig ! Beispiel RyanAir: Flug € 19,00, ich fliege in der Badehose, kaufe mir am Ankunftsort die
Klamotten z.B.KIK Discounter o.ä. € 28,97 kompl., Schuhe € 9,99, mit dem Zug in die nächstgelegene Stadt € 8,20, ein Kaffee in der Bahnhofsmission € 0,00, nach 30 Minuten suchen eine Flasche Wasser 1,5Ltr. beim Discounter € 0,44 (ich hatte Durst) ist Gesamt € 66,60. Rückflug: Zug zum Airport € 8,20 plus Flug € 19,00 minus Pfand der Getränkeflasche € 0,25 ist € 26,95. TOP.
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Loeschnix schrieb:
am 19. November 2010 um 19:42:31
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Billig
Was ist denn Leistung und Service bei solchen Unternehmen? Kann man etwas nicht vorhandenes definieren?
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