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Luftverkehrssteuer: TUI verlangt Zusatz-Aufschlag

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Flugsteuer: TUI verlangt Zusatz-Aufschlag

07.09.2010, 15:32 Uhr

Die neue Flugsteuer ist da. (Symbolbild: imago)

Die neue Flugsteuer ist da. (Symbolbild: imago)

Die neue Flugsteuer empört Reiseveranstalter und Urlauber. Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf. Doch die Reisenden sollen die Ticketabgabe trotzdem schon zahlen - so auch beim größten deutschen Reiseveranstalter TUI, der ab sofort für alle Flüge vom 1. Januar 2011 an eine Ticketabgabe je nach Länge des Fluges von 10, 28 oder 50 Euro erhebt, mehr als vom Gesetzgeber angedacht. TUI Deutschland sehe sich gezwungen, die höheren Kosten an die Kunden weiterzugeben, teilte der Veranstalter mit. Auch andere Veranstalter ziehen nach und geben die Flugsteuer an die Kunden weiter. Klicken Sie sich durch die verschiedenen Regeln der neuen Flugsteuer.

TUI lässt Kunden Mehraufwand bezahlen

Die gegenüber dem Gesetzentwurf höheren Beträge begründet TUI mit massivem Mehraufwand bei der Verwaltung. Außerdem müssten die Provisionen der Reisebüros berücksichtigt werden. Nach den Regierungsplänen sollen bei Inlandsflügen und europäischen Kurzstrecken 8 Euro, bei Mittelstreckenzielen 25 Euro und für alle weiter entfernten Ziele und Fernreisen 45 Euro zusätzlich an den Fiskus abgeführt werden. Auch Europas zweitgrößter Reiseveranstalter Thomas Cook entschied, ab sofort in Deutschland die Steuern und Mehrkosten umzulegen. Hier werden Tickets für die Nahstrecke mit neun Euro belastet, für die Mittel- und Fernstrecke werden wie bei TUI 28 oder 50 Euro fällig. Betroffen sind Veranstalter wie Neckermann Reisen, Thomas Cook Reisen oder auch Bucher Last Minute. Beim Reiseanbieter Dertour hieß es, die Umsetzung werde noch geprüft.

Veranstalter geben teilweise Flugsteuer schon weiter

Bei Lufthansa werden die Flugsteuern seit Samstag für Tickets ab Jahresbeginn 2011 eingepreist. "Wir sind dazu gezwungen, das so schnell wie möglich umzusetzen"", sagte ein Sprecher. Unklar sei, ob die Flugsteuer bei zuvor gekauften Tickets nachgefordert werden soll. Das werde noch geprüft. An ihren 99-Euro-Tickets inklusive aller Steuern und Gebühren will Lufthansa aber auch kommendes Jahr festhalten. Nationale Alleingänge mit derartigen Steuern seien "absolut unstimmig", sagte der Sprecher und verwies auf negative Erfahrungen in den Niederlanden, wo die Steuer zu einem Milliarden-Umsatzverlust vor allem bei den Airlines und der Streichung tausender Jobs geführt habe. Das Vorgehen der Lufthansa als größte deutsche Airline hat auch Auswirkungen auf andere Fluggesellschaften. Denn Lufthansa hatte die neue Abgabe der internationalen Luftfahrtorganisation IATA gemeldet, die sie dann für alle Flüge ab Deutschland in die Buchungssysteme einstellt. Damit gilt die Flugsteuer auch für Tickets aller anderen Airlines, sofern diese keinen anderen Antrag bei der IATA stellen und die Tickets über die großen Buchungssysteme gekauft werden. Auch Germanwings und Tuifly verlangen von Passagieren den vollen Zuschlag für Abflüge im nächsten Jahr. Air Berlin wird die Steuer in den nächsten Tagen einführen, Condor will offiziell erst abwarten, bis das Gesetz letzten Endes beschlossen ist. Die gängigen Reservierungssysteme allerdings weisen die Abgabe bereits als Teil des Flugpreises aus, bei Online-Buchung fällt momentan noch kein Aufschlag an. Bei Ryanair wird die Abgabe auf reguläre Tickets erhoben, soll bei Sonderangeboten jedoch wegfallen. Easyjet wird die Abgabe von Strecken und Uhrzeiten der Flüge abhängig machen.

Probleme bei der Umstellung der Buchungssysteme

Der Airline-Verband Barig berichtete von Problemen der Airlines bei der Umstellung der Buchungssysteme wegen der kurzen Frist, die von der Bundesregierung gesetzt worden sei. "Es herrscht großer Unmut", sagte Generalsekretär Martin Gaebges in Frankfurt. Der Verband von derzeit 103 Airlines rechnet mit weniger Fluggästen von den deutschen Flughäfen. Vor allem in den Grenzregionen werde es Ausweichbewegungen auf Flughäfen in nahe Nachbarstaaten geben. Besonders in Nordrhein-Westfalen gebe es zahlreiche Alternativen für die Passagiere. Verwerfungen werde es auch auf den Langstrecken geben, sagte Gaebges. So könnten Reisende zum Beispiel Steuern sparen, wenn sie von Hamburg über London in die USA reisen statt über Frankfurt. Die Erfahrungen mit der schnell wieder eingestellten Steuer in den Niederlanden habe die verheerenden Folgen einer national begrenzten Abgabe gezeigt, sagte Gaebges. "Europa ist aus der Sicht der Langstreckengesellschaften sehr klein. Die Wahl eines anderen Zielflughafens bedeutet nur wenige Minuten Unterschied, so dass die Unternehmen andere Schwerpunkte setzen werden. Das Wachstum geht dann halt nach Amsterdam, Paris, London oder Madrid."

Reiserechtler: Ticketabgabe muss transparent sein

Wenn Veranstalter wegen der Flugsteuer einen Aufschlag auf eine bereits gebuchte Reise erheben, müssen sie ihren Kunden eine neue Reisebestätigung schicken. Ist der Aufpreis höher als die gesetzliche Gebühr, müsse die Differenz außerdem schlüssig begründet werden, sagte der Fachanwalt für Reiserecht Paul Degott. Urlauber könnten von der Reise allerdings nur kostenlos zurücktreten, wenn sich der Reisepreis um mehr als fünf Prozent erhöht. Grundsätzlich dürfe ein Veranstalter für eine Pauschalreise nachträglich nur dann mehr verlangen, wenn Abgaben erhöht oder neu eingeführt wurden, erklärte Degott. Die Flugsteuer sei einer Flughafenabgabe vergleichbar, wie sie in Paragraf 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erwähnt wird. Allerdings sei es fraglich, ob die Veranstalter den Aufpreis schon jetzt einkalkulieren dürfen. Denn noch hat die Luftverkehrssteuer keine Gesetzeskraft. "Wir wissen ja heute noch nicht, wann sie tatsächlich eingeführt wird", sagte Degott. "Es könnte sein, dass sich in den Lesungen im Bundestag noch die Beträge ändern."


Quelle: dpa-tmn , dpa , t-online.de

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Kommentare (33)

zum Forum

Thema: "Luftverkehrssteuer: TUI verlangt Zusatz-Aufschlag"

everblueskies schrieb: am 15. September 2010 um 22:57:22
(0) (0) Schifffahrtabgabe
Und wo bleibt die Schiffverkehrssteuer? Die machen auch Umweltverschutzung. Zugverkehrssteuer mit Dieselloks? Ich glaubs
einfach nicht....was für eine Willkür.
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Peter § schrieb: am 9. September 2010 um 21:24:07
(0) (0) Schlumpf & Wolfhard
Wenn man so rechnet wie du Schlumpfi dann wird`s wirklich teuer ! Wolfhard ich fragte zu anfangs schon,auf wen außer
den Fluggast sollte der Aufschlag weitergegeben werden. Umlegung auf die Branntweinsteuer,oder Hartz 4ern abziehen ?
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LeChef schrieb: am 9. September 2010 um 16:31:15
(0) (0) Steuer
Das Geld wird dieser Regierung ganz besonders nie ausreichen. Die Außenkanzlerin muß doch persönliche Anerkennung im AUsland
aufbauen. Sparen heißt bei dieser Regierung: gleiches Ausgabevolumen dafür mehr Steuereinahmen. Es werden noch andere Einnahmequellen generiert werden. Und fragt sich die Regierung, warumist die Inlandsnachfrage so niedrig. Wenn das Volk gefragt würde, würde die wahre Antwort gesagt werden.
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