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Neue Regeln bei Strafzetteln aus dem Ausland

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Neue Regeln: Teure Knöllchen aus dem Urlaub

10.01.2011, 16:50 Uhr | Hans-Werner Rodrian/srt

In manchen Ländern gibt es für zu viel Geschwindigkeit höhere Strafen als bei uns. (Symbolfoto: OEAMTC/srt)

In manchen Ländern gibt es für zu viel Geschwindigkeit höhere Strafen als bei uns. (Symbolfoto: OEAMTC/srt)

Gemeinsame Währung, gemeinsame Krisen, gemeinsame Grenzen. Die Europäische Union ist ziemlich durchlässig geworden. Nur bei den Strafzetteln war das bislang anders, da war stets an den nationalen Grenzen Schluss. Wer nicht an Ort und Stelle abkassiert wurde, kam meist ohne zu zahlen davon. Wer seit Herbst 2010 im EU-Ausland drauflos braust oder falsch parkt, dem könnte nachträglich ein teures Souvenir ins Haus flattern.

Bereits jetzt können Verkehrsverstöße geahndet werden

Seit Oktober 2010 soll das Bonner Bundesamt für Justiz nämlich auch Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland vollstrecken. So sieht es das neue Gesetz zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vor. Juristin Petra Schmucker vom Automobilclub AvD macht darauf aufmerksam, dass "durchaus auch Verkehrsverstöße geahndet werden, die vorher begangen wurden". Denn die deutsche Behörde unterscheide nicht nach Tatzeitpunkt, sondern verfolge alles, was ihr von ausländischen Ämtern zugestellt wird.

Bis zu 624 Euro Strafe fürs Telefonieren am Steuer

Und das kann teuer werden. Denn in den Nachbarländern sind die Bußgelder oft deutlich höher als in Deutschland. So zahlt man in Italien fürs Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage bis zu 624 Euro. In Spanien drohen Rasern, die 20 km/h schneller fahren als erlaubt, Geldbußen bis 300 Euro. Fehlt in Frankreich bei einer Verkehrskontrolle die Warnweste im Auto, so kostet das 90 bis 135 Euro. Und in Griechenland werden bei Überholen im Überholverbot 355 Euro und mehr fällig.

Am besten fährt, wer alle Strafzettel bezahlt

Ein ganz normaler Strafzettel für einfaches falsches Parken wird dagegen auch weiterhin meist ohne direkte Folgen im Heimatland bleiben. Denn Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland sollen erst ab 70 Euro vollstreckt werden. Schließlich verursacht die Verfolgung von Verkehrsverstößen über mehrere Länder erheblichen Verwaltungsaufwand. Doch auch dann raten Experten, lieber zu bezahlen. Das schafft nicht nur ein gutes Gewissen, sondern kann bei der nächsten Einreise erheblichen Ärger ersparen. Bei einer Routinekontrolle im Urlaubsland könnte das Ordnungs- oder Strafgeld sofort vollstreckt werden - einschließlich einer saftigen Strafe. In der Schweiz droht sogar Gefängnis, wenn ein eingeleitetes Vollstreckungsverfahren erfolglos war. Und mit Österreich hat Deutschland bereits seit Jahren ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen - da kommt der Strafzettel also bereits vor Oktober.

So gehen Sie bei Bußgeldbescheiden am besten vor

Was tun, wenn ein solches Knöllchen dann tatsächlich im heimischen Briefkasten steckt? Dann rät ADAC-Jurist Michael Nissen, genau hinzusehen. Jeder Verkehrssünder muss seinen Bußgeldbescheid in seiner Landessprache erhalten. So steht es im Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Aus der Toskana kommen mittlerweile auch exzellent übersetzte Schreiben. "Franzosen und Spanier schicken das meistens in ihren Sprachen", weiß Nissen. Und wer auf Spanisch aufgefordert werde, sich über einen Parkverstoß in Sevilla zu äußern, der dürfe dem Fortgang der Dinge gelassen entgegen sehen. Ein anderes Schlupfloch könnte zum Beispiel die sogenannte Halterhaftung aufzeigen. In Frankreich und den Niederlanden wird automatisch der Halter eines Fahrzeugs für alle Verstöße haftbar gemacht. Das ist nach deutschem Recht aber nicht zulässig. Weil für die niederländischen Behörden aber normalerweise das Kennzeichen ausreicht, wird in den Niederlanden grundsätzlich nur von hinten geblitzt. Und so ist der eigentliche Fahrer meist nicht erkennbar.


Quelle: srt

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Kommentare (59)

zum Forum

Thema: "Neue Regeln bei Strafzetteln aus dem Ausland"

Ralf aus Bonn schrieb: am 25. März 2012 um 16:25:55
(2) (0) Lilachen
Hallo Lilachen, hier in D wird Dein NL-Knöllchen nicht vollstreckt,das stimmt. Die NL kriegen aber d. Halterdaten v. KBA in
Flensburg. D. Halter (also vermutl. Du) kommt dann dort in d. Fahndung. Bei 1 Kontrolle (selten, aber nicht nie), zB. an Grenze o. Flughafen musst Du dann zahlen. Beim nächsten Mal Knöllchen genau lesen + befolgen, was dort steht: Du hattest Dein Auto ja an XY (zB Dein "Bruder", gleiche Adresse)vermietet, der bestätigt das m. Unterschrift, das schickst Du denen, fer
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lilachen schrieb: am 30. November 2011 um 22:15:47
(1) (0) Bitte um Hilfe
Hallo ihr, Ich war Anfang Oktober in Maastricht& habe dort einen Strafzettel für zu langes Parken bekommen, welcher sich
ungefähr auf 55€ beläuft. Dem Text zugrunde, dürfte ich also nicht verfolgt werden, richtig? Außerdem habe ich vor wieder dorthin zu fahren, habe jedoch mittlerweile ein anderes Auto mit anderem Kennzeichen, könnte es trotzdem passieren, dass bei einer Standardkontrolle dort strafrechtliche Konsequenz auf mich warten, oder kann ich nur über mein altes Kennzeichen werden?
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Johann schrieb: am 18. Juli 2011 um 13:16:10
(2) (0) Bußgeld im Ausland
Mit dem Bußgeld hat sich die Bundesregierung wieder eine schönes Eigentor geschoßen, sebstverständlich wird es dann
kein Bußgeld für deutsche Aurfahrer im Ausland mehr unter € 70,00 geben,da es sonst nicht eingetrieben werden kann. ImGegenzug wird der ausländische Kraftfahrer in Deutschland nicht abkassiert, da das Gesetz dann erst noch erlaßen werden muß. Am besten in die Abzockstaaten nicht mehr einreisen,da dem deutschen Autofahrer überall aufgelauert wird.
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