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Polizei stellt Flüssigkeitsscanner vor

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Polizei stellt Flüssigkeitsscanner vor

27.04.2011, 15:48 Uhr

Der neue Flüssigkeitenscanner. (Foto: Reuters)

Der neue Flüssigkeitenscanner. (Foto: Reuters)

Hightech gegen Terrorismus: Mit neuen Durchleuchtungsgeräten werden ab Freitag bundesweit Flüssigkeiten im Handgepäck von Passagieren durchgecheckt. Noch gibt allerdings erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit solcher Kontrollen. * Update: Die EU-Kommission hat die ab Freitag geplante teilweise Aufhebung der Regelung für Transitreisende überraschend gestoppt.

Am Berliner Flughafen Schönefeld hat die Bundespolizei ein neues technisches Verfahren demonstriert, mit dem verbotene Flüssigkeiten künftig zuverlässig entdeckt werden sollen. Dabei handelt sich um Geräte, die Flaschen, Tiegel oder Haargeltuben mit Laser beziehungsweise Elektromagnetwellen durchleuchten. Ab Freitag werden sie bundesweit an allen Airports mit Transitverkehr eingesetzt.

Für wen ändert sich was?

Dann dürfen Passagiere wieder Flüssigkeiten in größerem Umfang mit an Bord eines Flugzeuges nehmen - allerdings nur auf Transitflügen mit Einkäufen aus dem Duty-Free-Shop. Für Fluggäste, die in Deutschland starten, ändert sich vorerst nichts. Mit der Lockerung setzt Deutschland eine EU-Verordnung um. Die Lockerung sei ein "erster Schritt" zur vollständigen Aufhebung der Beschränkungen im April 2013, sagte der Leiter des Referats Luftsicherheit bei der Bundespolizei, Steffen Richter. Wie viele Fluggäste davon profitieren, konnte er nicht sagen - es handelt sich aber wohl nur um einen Bruchteil. Als Beispiel eines Transitfluges nannte Richter eine Route von Kairo über Frankfurt am Main nach Berlin, dann gilt keine Mengenbeschränkung.

Wichtige "Übungsphase"

Luftverkehrsexperte Richter sprach von einer wichtigen "Übungsphase" auf dem Weg zur vollständigen Aufhebung der Beschränkungen fürs Handgepäck. Diese waren 2006 nach vereitelten Terroranschlägen mit Flüssigsprengstoff erlassen worden. Seitdem dürfen Flaschen, Zahnpastatuben und Handcreme-Tiegel nicht mehr als 100 Milliliter enthalten und müssen in einen Klarsichtbeutel gesteckt werden.

Kritik von der ADV

Obwohl es sich bei der Neuerung um eine EU-weite Verordnung handelt, beteiligen sich die meisten der 27 EU-Staaten vorerst nicht an dem neuen Verfahren. Laut Bundespolizei machen neben Deutschland nur Dänemark, Schweden, Zypern sowie voraussichtlich Österreich und Irland mit. Länder wie Großbritannien und Frankreich mit den großen Drehkreuzen London und Paris sind nicht dabei. Kritiker monieren die unübersichtliche Lage für Passagiere. Zudem wird befürchtet, dass die Technik nicht ausgereift sei

Längere Wartezeiten für Passagiere?

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) rechnet durch die Neuerung mit längeren Wartezeiten für die Passagiere. Durch die Bestimmungen seien "Beeinträchtigungen der Abfertigungsprozesse und des Passagierkomforts" zu befürchten", erklärte die ADV am Mittwoch in Berlin. Noch seien die genauen Folgen für die Passagierkontrollen jedoch nicht absehbar, "da eine Kontrolltechnik zum Einsatz kommt, die bislang in der Praxis noch nicht getestet wurde". Die ADV kritisiert, die Bestimmungen der Neureglung seien für Passagiere nur "schwer nachvollziehbar" und der Nutzen nicht erkennbar. Zudem befürchtet der Verband hohe Kosten bei der Umsetzung.

* Update: Die EU-Kommission hat die ab Freitag geplante teilweise Aufhebung der Regelung für Transitreisende überraschend gestoppt.

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Quelle: Spiegel Online

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Kommentare (2)

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Thema: "Polizei stellt Flüssigkeitsscanner vor "

Tester schrieb: am 5. Mai 2011 um 08:29:35
(0) (0) Schei.. EU, schei.. Politik,
löst die EU endlich auf, werft den Euro in den Gulli, und, warum muss jeder Fuzzi fliegen, obwohl man nix zu
essen im Kühlschrank hat????????????????? ach so, des Nachbarn wegen, ach deshalb muss man billig fliegen, Hauptsache fliegen, ohhh arme Welt................
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Lolander schrieb: am 4. Mai 2011 um 20:24:50
(0) (0) Flüssigkeitsverordnung
Nichts ändert sich, es bleibt alles beim Alten! Die EU- Verordnung, die am 29.04. in Kraft treten sollte und wie
oben beschrieben, Flüssigkeiten an Bord erlauben sollte, ist ausgesetzt. Man sollte daher nicht unnötige Verwirrung stiften. Ich weiß zwar nicht woher der Verfasser die Quellen nimmt, aber da wurde schlecht recherchiert.
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