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Reiserücktrittsversicherung: In welchen Fällen die Versicherung zahlt

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Reiserücktrittsversicherungen: Wenn was dazwischen kommt

10.02.2011, 14:33 Uhr | Stiftung Warentest

Reiserücktrittsversicherung: Sicher in den Urlaub (Foto: Archiv)

Reiserücktrittsversicherung: Sicher in den Urlaub (Foto: Archiv)

Wer seinen Urlaub aufgrund einer Erkrankung nicht antreten kann oder vorzeitig abreisen muss, bleibt auf den Kosten sitzen. Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz. Neben Angeboten von Versicherern hat Finanztest erstmals auch Policen von Fluggesellschaften untersucht.

Reiserücktrittsversicherung - Tarife mit Vollschutz besser als Varianten mit Basisabsicherung

Eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete Erkrankung - schon ist die lange geplante und bereits bezahlte Urlaubsreise hinfällig. Wer keine Reiserücktrittsversicherung hat, muss die Stornokosten selbst tragen. Je näher der Urlaubstermin rückt, desto höher fallen diese Kosten aus. Urlauber mit einer entsprechenden Police erhalten dagegen einen Großteil erstattet. Die Versicherung zahlt auch, wenn Urlauber erst verspätet anreisen können. Wer zusätzlich noch eine vorzeitige oder verspätetet Rückkehr aus dem Urlaub versichern möchte, benötigt einen Tarif mit Vollschutz. Dann hilft der Versicherer auch, wenn Urlauber beispielsweise früher abreisen müssen, weil die Oma daheim schwer erkrankt ist. Der Versicherer trägt dann die zusätzlichen Kosten für den früheren Rückflug. Er erstattet aber auch das Geld für die Urlaubsleistungen, die der Kunde schon bezahlt hat, aber durch die frühere Abreise nicht in Anspruch nehmen kann. Tarife mit Vollschutz bewertet Finanztest im Test besser als die Varianten mit Basisabsicherung, weil das finanzielle Risiko für Urlauber dadurch umfassender abgesichert ist. Alle Versicherer im Test bieten zudem Jahresverträge an, die sich automatisch verlängern. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn Kunden tatsächlich jedes Jahr eine Reise planen und der Urlaub immer etwa gleichviel kostet.

Bester Reiserücktrittsversicherung-Vollschutz im Test

Die besten Tarife mit Vollschutz bieten ERV und HanseMerkur. Der Tarif der HanseMerkur ist etwas günstiger, dafür fällt bei ambulant behandelten Erkrankungen ein Selbstbehalt an. Der Tarif der ERV verzichtet dagegen auf Selbstbehalte. Neben den Direktangeboten der Versicherer hat Finanztest erstmals auch Rücktrittspolicen von sieben Billigfluggesellschaften getestet. Allerdings gibt es eine gute Absicherung nur bei Condor. Die Fluggesellschaft ist zudem die einzige der sieben untersuchten Gesellschaften, die neben Tarifen für Einzelpersonen auch eine Familienpolice anbietet. Der Billigflieger Ryanair vermittelt nur ein komplettes Reiseschutzpaket eines irischen Versicherers. Für dieses hat Finanztest aber kein Urteil vergeben: Die Bedingungen nach irischem Recht enthalten viele Einschränkungen und sind mit denen der getesteten Tarife nicht vergleichbar.

ADAC und Mondial haben bei der Reiserücktrittsversicherung nachgebessert

Der ADAC bietet seit November 2010 komplett neue Tarife mit deutlich verbesserten Bedingungen an. Wie bei vielen anderen Anbietern gibt es jetzt eine Basis- und eine Vollschutzvariante, bei der auch der Reiseabbruch mitversichert ist. Wir bewerten die neuen Vollschutztarife mit gut. Die alten Tarife waren im letzten Reiserücktrittversicherungen-Test (Finanztest 12/2010) nur ausreichend. Nun gehören die Tarife RRV Exklusiv sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder zu den jeweils fünf besten Jahrestarifen. Nachteil: Die Kunden müssen ihre alten Verträge kündigen, um den besseren Schutz zu erhalten. Auch der Versicherer Mondial hat seinen mit gut bewerteten Schutz noch einmal verbessert. Neu hinzugekommen sind auch Basisschutztarife ohne Eigenbeteiligung im Leistungsfall.

Bei Reiserücktrittsversicherungen sind klare Bedingungen wichtig

Wer aufgrund einer schweren Erkrankung seine Reise nicht antreten kann, sollte sich sofort beim Versicherer melden und sich ein Attest vom Arzt besorgen. Häufig gibt es mit dem Versicherer Streit darüber, ob die Erkrankung vorhersehbar war. So schließen viele Versicherer in ihren Bedingungen eine Haftung für alle Ereignisse aus, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war - also auch Krankheiten. Der Versicherer kann eigene ärztliche Gutachter beauftragen. In vielen Fällen entscheiden dann Gerichte darüber, ob die Krankheit unerwartet auftrat oder nicht. In das Qualitätsurteil ist daher auch eingeflossen, ob die Versicherungsbedingungen für den Fall des Rücktritts eindeutig formuliert sind. Das ist zwar noch keine Garantie für den Ernstfall, schafft aber Klarheit, wie die Bedingungen auszulegen sind. Grund für die Stornierung oder den Reiseabbruch kann aber auch die Krankheit oder Unfall von nahestehenden Personen zu Hause sein. Gute Tarife erstatten Stornokosten nicht nur, wenn den nächsten Angehörigen etwas passiert, sondern erweitern den Kreis auch auf entferntere Verwandte und betreuende Personen von Pflegebedürftigen, die nicht mitreisen.

Weitere Informationen Den ausführlichen Test zum Thema Reiserücktrittsversicherungen finden Sie auf der Website der Stiftung Warentest unter www.test.de/reiseruecktritt


Quelle: Stiftung Warentest

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