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Stinkender Passagier durfte nicht mitfliegen


Stinkender Passagier durfte nicht mitfliegen

Von t-online
18.05.2012Lesedauer: 1 Min.
Übelriechende Passagiere können vom Flug ausgeschlossen werden.Vergrößern des BildesÜbelriechende Passagiere können vom Flug ausgeschlossen werden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein übelriechender Sitznachbar ist eine Horrorvorstellung für jeden Flugpassagier. Hat man tatsächlich solch einen "Stinker" neben sich, wünscht sich mancher, dass jener erst gar nicht hätte mitfliegen dürfen. Das kann tatsächlich passieren, wie ein aktuell zitiertes Beispiel zeigt.

Airline ließ Passagier nicht mitfliegen

Wegen strengen Körpergeruchs musste ein Passagier aus Deutschland am Flughafen Honululu das Flugzeug vor seinem Rückflug gen Düsseldorf wieder verlassen. Dies berichtet das Fluggastrechteportal "Flightright". Offenbar hatte ihn die Flugbegleiterin noch gebeten, das Hemd zu wechseln, doch die frischen Kleider des Mannes waren bereits im Frachtraum des Flugzeugs verstaut. Auch das Argument, dass er mit drei Koffern durch den nicht klimatisierten Flughafen hetzen musste, half dem Mann nicht. Er musste aussteigen und eine zusätzliche Nacht auf Hawaii verbringen. Denn die Airline behält sich in ihren Geschäftsbedingungen vor, dass Reisende mit "extremem Körpergeruch" auch mal stehen gelassen werden.

Nur 250 Euro "Wiedergutmachung"

Zurück zu Hause klagte der Passagier auf 2.200 Euro Schadensersatz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das OLG jedoch hielt das für überzogen und sprach ihm lediglich die Kosten für die zusätzliche Übernachtung in Höhe von 260 Euro zu. (OLG Düsseldorf, AZ: 18U 110/06).

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