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Urlauberverhalten: Kuriose Gesetze weltweit

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Andere Länder, andere Gesetze: Kurioses aus dem Paragrafendschungel

23.11.2010, 12:37 Uhr | Christian Haas/srt

China: Ertrinkende dürfen offiziell nicht gerettet werden (Foto: R. Sturm/Pixelio/srt)

In China darf ein Ertrinkender offiziell nicht gerettet werden (Foto: R. Sturm/Pixelio/srt)

Dass zu offenherzige Kleidung in islamischen Ländern, Drogenbesitz in Südostasien und Trunkenheit am Steuer generell zu erheblichen Problemen, oft sogar ins Gefängnis führen kann, dürfte sich herumgesprochen haben. Doch im Ausland lauern auch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die kurios erscheinen. In Dänemark etwa sind Autofahrer verpflichtet, vor dem Anfahren nachzusehen, ob niemand unter dem Wagen liegt, in Singapur wird das achtlose Wegwerfen von Kaugummis hart geahndet und in China darf ein ertrinkender Mensch offiziell nicht gerettet werden, weil ein Mensch nicht über Leben und Tod entscheiden soll, sondern das Schicksal. Ein paar kuriose Beispiele sehen Sie in unserer Foto-Serie.

USA treibt es auf die Spitze

Am buntesten treiben es in puncto Paragrafendschungel aber die US-Amerikaner. In Florida etwa darf man auf Parkplätzen kein Ständchen singen, wenn nur Badeshorts getragen werden. Alabama verbietet das Fahren eines Fahrzeugs mit verbundenen Augen. In New York herrschen strenge Auflagen, wie man sich zu begrüßen hat. Beziehungsweise wie nicht. Den Daumen in die Nase zu stecken und dabei mit den Fingern zu wackeln, ist in Manhattan und Brooklyn offiziell verboten. In der Bronx natürlich auch. So etwas gehört sich einfach nicht. Auch wenn sich beim Tanzen die beiden Partner in der Regel alles andere als belästigt fühlen, könnte die fehlende Distanz andere stören. Fanden zumindest die Gesetzgeber von Utah. Daher heißt es dort: Zwischen tanzenden Paaren muss so viel Abstand bestehen, dass "Tageslicht zu sehen ist". Noch mal zurück nach Alabama. Ein Paragraf befasst sich dort auch mit dem populären Domino-Spiel. Demzufolge ist das Legen der schwarzen Zahlenplättchen - aus welchem Grund auch immer - an Sonntagen gesetzlich verboten.

Ratgeber Reisen - Was tun, wenn das Ferienhaus schmutzig ist?

Auch in Europa lauern Gefahren

In der Schweiz ist sonntags eine andere Tätigkeit tabu: Wäsche trocknen. Mit Lärmbelästigung hat dieser Erlass nichts zu tun, denn das Waschen mit der Maschine ist durchaus erlaubt. Daher geht es wohl eher um Blickbelästigung. Und irgendwo leuchtet es ja auch ein: Wer will schon am freien Tag die auf der Leine hängenden Liebestöter der moppeligen Nachbarin sehen? Als Liebestöter würde sich, käme es zur strikten Einhaltung, auch ein Gesetz in Frankreich entpuppen. Gerade im "Land der Liebe" existiert ein Gesetz, das offiziell das Küssen in Zügen verbietet. Das Gesetz von 1910 hat zwar noch Bestand, glücklicherweise wird es aber nicht mehr geahndet. Geahndet wird hingegen, wenn jemand in Israel Bären mit an den Strand nimmt. Diesem Verlangen gilt es insbesondere am Mittelmeerstrand von Haifa zu widerstehen, denn dort ist das Mitnehmen der zotteligen Wildtiere ganz offiziell untersagt. Sie denken, da will Ihnen jemand einen Bären aufbinden? Mitnichten.

Sich über die Gesetzlagen schau machen

Ebenfalls völlig wahr ist ein italienisches Gesetz, das Männern das Tragen von Röcken verbietet. Streng traditionelle schottische Touristen sollten ihre Urlaubskleidung daher noch mal überdenken. Kleidervorschriften existieren auch in Thailand. Dort untersagt es ein Gesetz Einheimischen wie Touristen, ohne Unterwäsche das Haus oder Hotel zu verlassen. In Russland genießt das ordentliche Erscheinungsbild von Pkws oberste Priorität. Ist nämlich das (Leih-)Auto zu schmutzig, droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Ob der Wagen schon als schmutzig gilt, wenn das Nummernschild verdreckt ist oder erst dann, wenn aufgrund einer flotten Geländefahrt die Farbe des Autos oder gar der Fahrer hinter dem Steuer nicht mehr erkannt werden kann, ist wie so oft Ermessenssache des Polizisten. Und genau das ist ja auch das Gefährliche an solch kuriosen Paragrafen. Denn so lustig und mitunter realitätsfern sich all diese Vorschriften auch anhören - beachten sollten Urlauber sie auf jeden Fall. Andernfalls drohen Bußgelder - und nerviger noch - langwierige Ermittlungsverfahren. Daher lautet unser Tipp: Machen Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn über die Gesetzeslage des Gastlandes schlau. Informationen bieten Reiseführer, Reiseanbieter oder die in- und ausländischen Behörden wie das Auswärtige Amt und die jeweiligen Botschaften.

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Quelle: srt

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Kommentare (14)

zum Forum

Thema: "Urlauberverhalten: Kuriose Gesetze weltweit"

Rene schrieb: am 15. Februar 2011 um 18:32:24
(0) (0) Urlauber Schrieb
Auch in Deutschland darf man auf den BAB nicht überall so schnell fahren wie man will. Wer es dennoch tut riskiert Kopf und
Kragen oder zumindest hohe Strafen und "Führerscheinentzug". So sieht es aus lieber Urlauber.
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Chris schrieb: am 27. November 2010 um 15:01:38
(0) (0) Rettung Ertrinkender
Ist es denn nicht Schicksal für die ertrinkende Person, wenn grad zufällig ein Rettungsschwimmer in der Nähe ist bzw.
eine andere Person die in der Lage ist diesem zu Helfen? Hmmmmm....
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Vielreisender schrieb: am 27. November 2010 um 14:10:06
(0) (0) @ich - da liegst Du verkehrt,
und das bringen die Leute immer wieder durcheinander. Jeder Amerikaner hat das Recht eine Waffe zu besitzen
allerdings gelten ähnliche Bedingungen wie in D was Registrierung usw. betrifft. Verboten ist es allerdings in den meisten Bundesstaaten diese in der Öffentlichkeit zu tragen. MASTERPIECE liegt da vollkommen verkehrt, sowas gibt es in USA defintiv in keiner Stadt. Lediglich Teile in Teilen von Alaska muss eine Waffe mitgeführt werden wegen der Wildtiere.
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