
16.07.2010, 09:51 Uhr | Spiegel Online
Reiserecht: Die Anzahl der Kakerlaken entscheidet über eine mögliche Reisepreisminderung (Foto: Imago)
Wer viel reist, erlebt viel. Wer sehr viel reist, der lernt unfreiwillig auch viele Hotels mit Gammelfaktor kennen. Regelmäßig nach der Urlaubszeit sind die Gerichte mit Reiserechtsfällen beschäftigt - was sind Ihre Erfahrungen im Pauschalurlaub? Stimmen Sie oben rechts ab. Weitere skurrile Reiserechtsfälle können Sie hier nachlesen.
Zehn bis zwanzig Kakerlaken im Hotelzimmer? Sollten Urlauber auf Gran Canaria verkraften können, urteilte das Amtsgericht Kleve. Erst wenn die Zahl der Schaben größer ist, rechtfertigt das laut den Richtern eine erhebliche Reisepreisminderung von 40 Prozent pro Tag. Wer jemals dem klackernden Trippeln auch nur weniger der platten Insekten unter seinem Bett gelauscht hat, den wird dieses Urteil nicht glücklich machen. So oder so, der Pauschalurlaub des Klägers war wohl verdorben.
Nicht nur Ungeziefer - neben Kakerlaken sind es auch Bettwanzen, Silberfischchen oder Ameisen - beschäftigen die Gerichte, wenn die Urlaubszeit vorbei ist. Grund zum Ärgern bieten Hotels weltweit anscheinend ausreichend: Bei einer Erhebung des Hotelportals Trivago.de beklagten sich 85 Prozent der deutschen Umfrageteilnehmer über schlimme Erlebnisse in ihrer Unterkunft: 19 Prozent über Ungeziefer, elf Prozent über laute Nachbarn, neun Prozent über unzumutbares Essen. Fünf Prozent erlebten eine Baustelle neben ihrem Hotel, und immerhin vier Prozent erlitten eine Lebensmittelvergiftung. Immer wieder landen vor Gericht Fälle, die von einer gründlich verpfuschten "schönsten Zeit des Jahres" zeugen. So stolperte ein Gast gleich am ersten Abend über eine fast unsichtbare Stufe in der Hotelbar (75 Prozent Minderung). In einem Swimmingpool fand ein anderer Tourist große, schwarze Öllachen vor (10 Prozent). Und ein Hotel in einem südlichen Land verstand unter "Zustellbett" ein Bastelset: Bettrahmen auf Cola-Kisten (5 Prozent).
Auch Lärm erwarten die wenigsten der erholungsbedürftigen Urlauber an ihrem gebuchten Domizil - wenn aber eine Großbaustelle auf drei Seiten des Hotels tobt, Disco-Krach bis vier Uhr morgens trotz versprochener "ruhiger Lage" tönt und Geräusche in Vuvuzela-Lautstärke die Ruhe stören, haben die jeweiligen erschöpften Kläger immerhin 50 bis 60 Prozent des Reisepreises verdient. Auch die Natur kann idyllischen Urlaubsplänen einen Strich durch die Rechnung machen: So erlebten Reisende Dramatisches, denen Hurrikane die Ferienanlage verwüsteten (100 Prozent pro Tag) oder den als traumhaft gepriesenen Sandstrand wegpusteten (30 Prozent). Als das Wetter auf einer Polarmeer-Kreuzfahrt nicht mitspielte und das im Katalog versprochene meterdicke Packeis nicht vorbeischwamm, musste der Veranstalter dem enttäuschten Seefahrer zehn Prozent des Reisepreises erstatten.
Als sich aber Urlauber über morgendliches Krähen von Hähnen beschwerten, beeindruckte Klever Richter das nicht. Auch für Mückenstiche, schlechtes Toastbrot, fehlende Sektgläser und unverputzte Stromleitungen konnten deutsche Kläger keine Reisepreisminderung erzielen. Leer und verärgert gingen ebenfalls diejenigen aus, die sich durch Hundegebell, russische Mitgäste oder nicht-deutschsprachige Animationen gestört fühlten. Wer sich vorbeugend vor Enttäuschungen schützen will, sollte sich in Katalogsprech ("Naturstrand" gleich Steinstrand, "verkehrsgünstig" gleich autobahnnah) schlau machen - und jedem Hotelier zunächst den Willen zur Gewinnmaximierung unterstellen. Positiv überraschen lassen kann man sich dann ja immer noch.
Quelle: Spiegel Online
Peter § schrieb:
am 20. Juli 2010 um 13:25:04
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Planungsvolltreffer
Auch gut Melanie, schon ein paar 14 Tage Touris weniger hier auf den Kanaren.
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Melanie schrieb:
am 20. Juli 2010 um 12:44:37
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Umplanung
Ist ja toll,wir sind also auf den Kanarischen Inseln als 2 Wochenurlauber nicht mehr erwünscht. Gut, fliege mit Mann und Kind woanders hin.
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Der kalte Puffer schrieb:
am 20. Juli 2010 um 12:04:52
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Gewöhnungsbedürftig
Man regt sich hier über Tierchen auf die man von Deutschland her nicht kennt. Wenn ihr mit ihnen aufgewachsen wärt,
wäre doch alles nur halb so wild. In meiner Gegend gibt es keine Stechmücken oder Bremsen soll ich also beim nächsten Deutschlandbesuch den Reiseveranstalter auf Schadenersatz verklagen weil es in Deutschland dieses Getier gibt ? Beim letzten Besuch hatte ich keine einzige Nacht im Zimmer wo mich die Biester nicht stachen. Also Leute,habt euch mal nicht so !
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