31.01.2012, 08:59 Uhr
(Quelle: imago)
Bei der Angabe von Flugpreisen im Internet müssen Airlines immer den korrekten Endpreis einschließlich aller Gebühren und Zuschläge aufführen. Das Berliner Kammergericht wertete Preisangaben der Fluggesellschaften Air Berlin und Ryanair im Internet als unvollständig und irreführend, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mitteilte. Die Richter hätten damit zwei Klagen der Verbraucherschützer stattgegeben.
Bei Air Berlin wurde den Kunden nach der Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske laut vzbv eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge gezeigt, in der die Preise viel zu niedrig angesetzt waren. So enthielten sie weder Steuern, Flughafengebühren noch den Kerosinzuschlag. Auch die Servicegebühr für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte demnach. So sei für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main zum Beispiel nur ein Preis von 41 Euro angegeben worden, obwohl der Kunde letztendlich 74 Euro zahlen musste.
Der Gesamtpreis sei nur für einen angeklickten Flug und nur unter der Preistabelle aufgeführt worden, kritisierte der vzbv. Den Verbraucherschützern zufolge stellten die Richter klar, dass es nicht ausreiche, den Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang zu nennen. Ryanair hatte bei Onlinebuchungen die Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die Bezahlung des Tickets nicht mit angegeben, wie die Verbraucherschützer monierten. Kostenfrei seien lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland fast unbekannten Prepaidkarte gewesen. Kunden hätten von der Extra-Gebühr aber erst im dritten Buchungsschritt erfahren.
Laut vzbv schlossen sich die Richter der Auffassung an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis mit einzurechnen sei. Eine EU-Verordnung schreibt seit Ende 2008 vor, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern immer inklusive Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstiger Entgelte angegeben werden müssen. Da sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten, leitete der vzbv nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren ein.
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Quelle: AFP
Rolandoblue schrieb:
am 1. Februar 2012 um 10:56:47
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Flugkosten
Gute Entscheidung mit dem Endpreis. Aber klappt das auch und wer kontrolliert das ????
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Konsequento schrieb:
am 31. Januar 2012 um 18:47:47
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unlauterer Wettbewerb
Die Verbraucher müssten ein Ticket als Beweis kaufen damit zum Gericht gehen und die vorübergehende Schliessung des
Airline Service Schalters beantragen und umgehend mit polizeilicher Unterstützung durchsetzen, bis der kompl. Endpreis ausgeschrieben ist und somit keine Wettbewerbsverzerrung mehr möglich ist.
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Frank schrieb:
am 30. Januar 2012 um 21:34:43
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RyanAir
Ein Bekannter, der nach London fliegen wollte und einen Flug für 0 (null) Euro gebucht hatte, musste trotzdem 5 (oder warens 10?)
Euro Kreditkartengebühr bezahlen, obwohl NULL Euro bezahlt wurde! Dreister gehts doch nicht. Aber letztendlich soll man sich nicht über den Endpreis ärgern, sondern nur über das vorherige Werbegeschehen.
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