23.01.2009, 12:24 Uhr
Maschine der Air Berlin (Foto: dpa)Auch knapp ein Vierteljahr nach Inkrafttreten der EU-Vorschriften für mehr Transparenz bei Flugbuchungen im Internet haben zahlreiche Anbieter die neuen Vorschriften noch nicht umgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte deshalb neun Fluggesellschaften ab, gegen Air Berlin reichte der Verband Klage ein.
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Die Unternehmen seien aufgefordert worden, ihre Preise für Tickets transparent darzustellen und auf Voreinstellungen zu verzichten, etwa bei der Buchung voreingestellte Reiseversicherungen. "Lange genug wurden die Verbraucher mit versteckten Preisangaben in die Irre geführt", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der vzbv reichte nach eigenen Angaben gegen Air Berlin bereits eine Klage ein. Das Unternehmen habe die vom Verband gesetzte Frist zur Anpassung der Webseite an die neuen Regeln verstreichen lassen. Schon im November hatte Air-Berlin-Sprecherin Claudia Löffler gegenüber t-online.de erklärt, man werde die Website so schnell wie möglich im Sinne des Kunden optimieren. Zu diesem Zeitpunkt war die EU-Verordnung bereits in Kraft. Dennoch addiert Air Berlin bis heute erst am Ende des Bestellvorgangs eine so genannte Service Charge bis zu 15 Euro auf den Flugpreis. Nach der neuen EU-Verordnung müssen aber alle weiteren Kosten bereits am Anfang des Bestellvorgangs in den Gesamtpreis einberechnet werden. Air Berlin weist lediglich durch einen Sternchentext am Anfang der Buchung auf die Gebühr hin.
Auch Ryanair, Intersky Luftfahrt, eDreams und Air Malta drohe eine solche Klage. In deren Fällen laufe aber das Mahnverfahren noch. Germanwings habe ebenfalls erst einige Voreinstellungen geändert. Tuifly habe bereits reagiert und seine Seiten angeglichen. Auch Condor hat die Internet-Seite nach eigenen Angaben inzwischen geändert. Germanwings habe nur einige Voreinstellungen angepasst. EasyJet kündigte an, bis Ende März Änderungen vorzunehmen.
Die seit November geltende EU-Verordnung verlangt von den Anbietern, alle zwingenden Kosten wie Steuern, Gebühren und sonstige Entgelte im Endpreis aufzuführen. Sie soll verhindern, dass mit sehr niedrigen Preisen geworben wird, zu denen im "Kleingedruckten" erhebliche Kosten dazukommen. Auch Zusatzkosten wie Kreditkartengebühren müssen vor Beginn einer Buchung deutlich werden. Außerdem sind Voreinstellungen etwa einer Reiseversicherung oder Sitzplatzreservierungen unzulässig. Solche Angebote muss der Kunde bewusst selbst auswählen - nach dem sogenannten "Opt-In-Prinzip".
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