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Vorsicht vor Luxus-Schnäppchen vom Straßenhändler

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Teure Luxus-Schnäppchen vom Straßenhändler

08.06.2010, 11:41 Uhr | Susanne Reininger

Der Kauf von nachgemachten Designerbeuteln kann für Italientouristen teuer werden. (Foto: dpa)

Das Angebot war zu verlockend: Nur sieben Euro wollte der Straßenhändler für eine Vuitton-Tasche haben. Eine Rentnerin griff zu - und wurde zu 1000 Euro Geldstrafe verdonnert.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Eine Touristin ist in Italien zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verdonnert worden, weil sie von einem fliegenden Händler eine gefälschte Luxus-Tasche erstanden hat. Wie die römische Tageszeitung "La Repubblica" berichtete, hatte die 65-jährige Rentnerin aus Wien für ein nachgemachtes Beutelchen der Marke Louis Vuitton am Strand von Jesolo gerade erst sieben Euro an einen afrikanischen Straßenhändler gezahlt, als sie eine böse Überraschung erlebte. Während es dem Händler gelang, das Weite zu suchen, brummte ihr die Polizei des Ortes die Geldbuße auf. Auch die Klage der Pensionärin, sie könne eine solche Summe unmöglich aufbringen und habe nichts von der geltenden Regelung gewusst, blieb nutzlos. Nun kamen ihr die Hotels des Ortes zu Hilfe: In offenem Protest gegen die Stadtverwaltung, die ihrer Meinung nach die Touristen über die Gesetze zu wenig aufkläre, starteten sie eine Kollekte, um das Bußgeld der Wienerin zu übernehmen.

Verkauf und Besitz von Marken-Imitaten in Italien streng verboten

Louis Vuitton, Prada, Gucci oder Chanel - das sind verlockende Markennamen für Produkte, die Touristen an der Adria zu Spottpreisen angeboten werden. Doch das vermeintliche Luxus-Schnäppchen kann teuer werden. Denn seit fünf Jahren ist in Italien ist der Verkauf von gefälschten Markenartikeln streng verboten und wird mit hohen Geldbußen bestraft. Eine 60-jährige Dänin wurde 2005 zur Höchststrafe von 10.000 Euro verdonnert, weil sie eine nachgemachte Designer-Sonnenbrille gekauft hatte. Ähnlich streng ahnden auch die französischen Behörden den Verkauf und Besitz von Designer-Imitaten.

Keine Probleme beim Österreichischen Zoll

Wer mit einer falschen Prada-Brille nach Österreich einreist, sollte hingegen keine Probleme bekommen. Seitens des österreichischen Zolls gibt es noch keine Sanktionen. Dort gilt der freie Warenverkehr innerhalb der EU. Nur der Markeninhaber selbst kann gegen den Käufer vorgehen. Das geschieht jedoch meist nur, wenn falsche Markenprodukte im großen Stil, also in großer Menge, für den Weiterverkauf eingeführt werden. Für Drittländer gibt es eine ähnliche Regelung.

Regeln beim deutschen Zoll

Privatpersonen aus der EU dürfen gefälschte Markenartikel - etwa aus China - für den persönlichen Gebrauch einführen. Allerdings nur, wenn die unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Im Reiseverkehr schreitet die deutsche Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein.

- Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter

- die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und

- der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) beträgt bei See- und Flugreisenden nicht mehr als 430 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland)

- Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn) nicht mehr als 300 Euro (Einkaufspreis im Urlaubsland

- Personen unter 15 Jahren unabhängig vom gewählten Verkehrsträger nicht mehr als 175 Euro.

Übersteigt der Wert der Gesamtsendung die entsprechenden Wertgrenzen, wird jede Fälschung unabhängig davon, ob ein kommerzieller Charakter vorliegt, einbehalten.

In Bezug auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Zeigen sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, wird die Zollbehörde unabhängig von den Wertgrenzen tätig. In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr trifft der Zollbeamte eine individuelle Entscheidung aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.


Quelle: dpa

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Kommentare (1)

zum Forum

Thema: "Vorsicht vor Luxus-Schnäppchen vom Straßenhändler"

kein Politiker schrieb: am 12. Juni 2011 um 16:34:31
(0) (0) Schnäppchen
Demokratie ??????

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