18.10.2011, 15:32 Uhr
Die Winterreifenpflicht hängt in Deutschland von der Witterung ab: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte müssen Fahrzeuge nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Im Ausland gelten allerdings oft andere Gesetze. Darauf weist der ADAC hin und gibt einen Überblick über die Regelungen anderer Länder.
Österreich: Im Zeitraum zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres sind für Pkw und Lkw bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechende Pneus oder Schneeketten Pflicht. Die Mindestprofiltiefe von Winterreifen beträgt dort 4 Millimeter, hierzulande sind nur 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben.
Schweiz: Wie in Deutschland und Österreich gilt auch in der Schweiz keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Italien: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April eine Winterreifenpflicht.
Frankreich: Winterreifen ("Pneus neige") müssen nur auf Strecken genutzt werden, wo entsprechende Schilder am Straßenrand einen Hinweis darauf geben. Autofahrer müssen damit rechnen, dass die Schilder kurzfristig aufgestellt werden.
Tschechien: Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres auf allen Straßen des Landes vorgeschrieben, sofern es die Straßenverhältnisse erfordern.
Slowenien: Zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres müssen Winterreifen montiert sein. Außerhalb dieses Zeitraums schreibt das Gesetz die Nutzung bei Schnee, Eis und Glätte vor.
Kroatien: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht. Winterreifen sind allerdings empfehlenswert, denn bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen kann für bestimmte Streckenabschnitte Winterausrüstung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen außerdem eine kleine Schneeschaufel an Bord haben.
In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings empfiehlt es sich, auch diese Länder sicherheitshalber im Winter nicht mit Sommerreifen zu bereisen. Schneeketten dürfen dort aufgezogen werden, wenn die Straßen fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.
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Quelle: dpa-tmn
BiBa schrieb:
am 6. November 2011 um 14:19:50
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Winterreifenpflicht
Hört sich im ertnn Moment gut an, Winterreifenpflicht für alle. Leider sin die Witterungsbedingungen hier bei uns nicht
so konstant, dass Winterreifen nur Vorteile bringen. Bei 20 Grad im Oktober oder März muß man dann mit den wesentlich schlechteren Fahrverhalten z.B beim Bremsen leben.
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Frank schrieb:
am 24. Oktober 2011 um 11:33:58
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Reifen
@Siggi: was hat der Umgang mit dem Fahrzeug damit zu tun, wenn dieses bereits zum Stillstand gekommen ist und seitlich nach hinten
wegrutscht und die Räder nicht mehr greifen? Es handelte sich um pures Eis, Ketten sowie eine Schaufel wären wenig hilfreich zumal bei Abfahrt die Straße noch absolut trocken war. Es war auch gar keine Zeit für Maßnahmen, man hätte nur noch aus dem Wagen springen können. Einzig Spikes hätten helfen können aber die sind in D bis auf eine Ausnahme verboten.
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niemand schrieb:
am 23. Oktober 2011 um 19:49:13
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Winterreifen
Es wird immer strittig sein, wann und wann nicht. Wer eine generelle Winterreifenpflicht fordert und dazu deftige Strafen, muß
aber bedenken, daß Winterreifen, außer bei Schnee, schlechtere Fahreigenschaften als der normale Reifen besitzt ( vor Jahren schon in sternTV bei Tests festgestellt) . Das heißt auch längerer Bremsweg. Im Falle eines Schadens wären dann ebenfalls Strafen fällig. Bei Eis ist jeder Reifen machtlos.
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