09.08.2010, 11:33 Uhr
Verbotene Souvenirs: ein ausgestopfter Tukan mit einer Glühbirne im Schnabel. (Foto: Hauptzollamt Stuttgart/dpa)
Eine alte Münze, eine schöne Koralle, eine antike Figur - es macht Spaß, sich mit Hilfe solcher Dinge an die schönsten Wochen des Jahres zu erinnern. Doch die Ausfuhr dieser Reisemitbringsel ist fast immer streng verboten. Wer erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen. Sehen Sie sich die verbotenen Souvenirs in der Foto-Serie an. Welche und wie viele Waren erlaubt sind, erfahren Sie hier.
So macht sich in Griechenland strafbar, wer etwa beim Tauchen eine antike Münze findet und sie aufhebt. "Es ist verboten, archäologische Fundstücke vom Meeresboden an die Oberfläche zu bringen", weiß Emmanuel Dialynas, griechischer Fremdenverkehrs-Direktor. Jedes Fundstück - ob an Land oder im Wasser - muss sofort der jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden. Noch genauer nehmen es die Griechen mit der Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen: Sie ist absolut tabu. Kein Wunder, dass auch das Auswärtige Amt vor Verstößen warnt: "Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer mehrjährige Haftstrafen verhängt werden", lautet ein Reisehinweis für den Hellas-Staat.
Noch härter gehen die Türken mit derartigen Vergehen zu Gericht. Die Berliner Diplomaten raten: Finger weg von allem, was auch nur alt aussieht. "Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten und kann mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden." Darunter fallen selbst bearbeitete Steine, die von den Behörden als "Kulturgut" deklariert werden. Trotzdem tappen immer wieder Urlauber in die Souvenirfalle. Daher weisen auch Reiseveranstalter ihre Gäste vor Ort ausdrücklich auf die Gefahren hin. "In unserer Infobroschüre wird jeder Gast ausdrücklich und drastisch vor der Ausfuhr von Antiquitäten gewarnt", teilt der Veranstalter FTI mit. Dabei beziehen sich die Münchner auf antike Teppiche, Münzen und Bruchstücke von Säulen, Gebäuden und Statuen. Auch ITS informiert über die Folgen der verbotenen Ausfuhr von Antiquitäten - in einer Broschüre und durch die Reiseleiter vor Ort. Dagmar Tut ein von der Kölner Rewe-Touristik: "Am Flughafen stehen große Hinweistafeln, die - auch in deutscher Sprache - vor der Ausfuhr warnen." Und schließlich sind in den Katalogen entsprechende Hinweise zu finden.
Andere Staaten halten es mit den strengen Gesetzen ähnlich - zumindest in der Theorie. So verbieten Tunesien und Jordanien jegliche Ausfuhr antiker Stücke, in Ägypten sind die Strafen laut Fremdenverkehrsamt "entsprechend hoch - mit sofortigem Gefängnisaufenthalt". In Sri Lanka gilt alles als Antiquität, was älter als 50 Jahre ist. Darüber hinaus dürfen auch seltene Bücher oder seltene Stücke von völkerkundlicher Bedeutung das Land nicht verlassen. Und Ecuador droht demjenigen mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren, der es eben doch nicht lassen kann.
Finger weg, heißt das Gebot auch bei tierischen Mitbringseln. Was besonders exotisch aussieht, unterliegt nicht selten dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Schlangenleder, Elfenbein, aber auch Riesenmuscheln und Korallen können schon beim Abflug aus dem Urlaubsort für Ärger sorgen. Doch auch der Zoll interessiert sich für entsprechende Produkte. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Verkäufer ein amtliches Zertifikat über die unbedenkliche Herkunft geben. Das hilft bei den heimischen Behörden. Auf keinen Fall gehören lebende Tiere ins Gepäck. Immer wieder versuchen Reisende, Schlangen, Insekten, Vögel oder gar Affen an den wachen Augen der Grenzschützer vorbei zu schmuggeln. Die Tiere werden beschlagnahmt, hohe Geldbußen verhängt. Das gilt auch für Pflanzen, etwa Orchideen oder Kakteen. Sogar die beliebten und unspektakulär aussehenden Regenmacher aus Kaktusholz können unter das Einfuhrverbot fallen. Und wer damit bei der Einreise erwischt wird, dem hilft auch der Hinweis nicht, er habe von den Regeln nichts gewusst.
Und noch eine Gruppe von Mitbringseln ist zwar beliebt aber nicht (ganz) legal: gefälschte Markenware. Bei Luxusuhren, Bekleidung oder Parfüm mit tollem Logo zu Spottpreisen drückt der Zoll allerdings ein Auge zu. Voraussetzung: Die Ware hat keinen "kommerziellen Charakter", sie wird im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und der Gesamtwert beträgt nicht mehr als die Zoll-Freimenge. Die Freimengen betragen für Flug- und Seereisende bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern 430 Euro. Bei Reisenden zu Lande gilt eine Höchstgrenze von 300 Euro. Im Zweifel sollten Urlauber die Belege vorzeigen. Letztlich entscheidet der jeweilige Beamte nach Augenschein. Werden die Freimenge oder andere Vorschriften überschritten, wird es teuer. Zudem kassiert der Zoll die kompletten Mitbringsel ein. Außerdem kann der Erwerb von Markenfälschungen schon im Urlaubsland unter Strafe stehen und dort sanktioniert werden - Italien beispielsweise hat hier sehr strikte Gesetze.
Auswärtiges Amt, Bürgertelefon 030/1817-44444, Internet: www.auswaertiges-amt.de;
Zoll, Tel.: 0351/44834-510, Fax: -590, Internet: www.zoll.de, E-Mail: info.privat@zoll.de
Artenschutzwww.artenschutz-online.de
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Quelle: srt
M schrieb:
am 12. August 2010 um 13:18:08
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lol
naja was ich letztens gesehen hab, schon seltsam, einführen darf man so einiges nicht, der Zoll beshclagnamt es dann, und danach wirds
dann auch bloß versteigert.
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homesweethome schrieb:
am 10. August 2010 um 10:30:17
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Griechische Münzen
Macht Urlaub in Deutschland und lasst die Griechen ihre antike Münzen selbst aus dem Wasser holen, die haben sie ja auch
irgendwann mal selbst reingeworfen.
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